Eine Minderheit in der Bevölkerung wird in Zukunft unter den Primat einer willkürlich definierten moralischen Lebensführung gestellt, die für die Mehrheit nicht gelten soll. Schließlich ist der Alkohol- und Nikotinkonsum nicht verboten. Die Herausnahme des Nikotin- und Alkoholkonsums aus dem ALG 2 Warenkorb ist somit keine Kleinigkeit. Es macht aus der Sozialpolitik eine moralische Besserungsanstalt.
via weissgarnix.de
Das schreibt Frank Lübberding über die Neuregelung des Arbeitslosengelds II. Wie so oft empfehle ich die Lektüre des ganzen Artikels, auf den ich über den Spreeblick gestoßen bin (auch lesenswert, ist klar).