Ohrwärmer

Straffrei bleibt laut dem OLG Hamm theoretisch auch, wer das Handy nur nutzt, um mit dem Akku sein entzündetes Ohr zu wärmen. Allerdings glaubte das Gericht diese Ausrede nicht, der Ertappte musste zahlen (Az.: 2 Ss OWi 606/07).

via heise.de

Es gibt so einige Kuriositäten rund um die Handynutzung im Auto. Man kann darüber lachen, aber ich finde, dass das Beispiel der Handynutzung im Auto ganz gut die Schwierigkeiten der Juristerei verdeutlicht. Es ist offensichtlich nicht leicht, gesunden Menschenverstand in Worte zu fassen.

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