Hundezwinger

Das deutsche Asylsystem ist einzigartig, wenn es um die Ausgrenzung der Betroffenen geht“, urteilt Georg Classen, Sozialrechtsexperte des Berliner Flüchtlingsrats. „Möchte man einen Schäferhund im Zwinger halten, sind acht Quadratmeter Pflicht. Für die Unterkunft eines Asylsuchenden in Berlin und Brandenburg sind sechs Quadratmeter vorgesehen. In anderen Bundesländern fehlt jegliche Vorschrift.

via taz.de

Ohne Worte.

1 Reaktionen auf “Hundezwinger

  1. martinweidt

    Wie wahr, wie wahr…Wenn ihr mal die Chance habt, in die Gemeinschaftsunterkunft hier in Würzburg zu kommen, dann nutzt sie. Küche und WC auf dem Gang geht vielleicht bei einigen Wohnprojekten mit Studenten. Wenn Leute, die sich unter Umständen aufgrund ihrer Herkunft nicht so toll verstehen so zusammen gepfercht werden ist das kein Spaß mehr.Wenn euch die Thematik interessiert oder ihr euch engagieren wollt, könnt ihr z.B. mal beim Asyl AK der KHG vorbei schaun: http://khg-wuerzburg.de/bwo/dcms/sites/bistum/bildung/Studium/KHG/gruppenundi…Ich bin da beim Spieletreff dabei.

    Antworten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert