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Hundezwinger

Das deutsche Asylsystem ist einzigartig, wenn es um die Ausgrenzung der Betroffenen geht“, urteilt Georg Classen, Sozialrechtsexperte des Berliner Flüchtlingsrats. „Möchte man einen Schäferhund im Zwinger halten, sind acht Quadratmeter Pflicht. Für die Unterkunft eines Asylsuchenden in Berlin und Brandenburg sind sechs Quadratmeter vorgesehen. In anderen Bundesländern fehlt jegliche Vorschrift.

via taz.de

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